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Anmeldung

Aufnahme

 

  1. Die Kindertageseinrichtungen sind vorrangig für Kinder aus dem Gemeindegebiet der Stadt Höchstadt a. d. Aisch bestimmt. Die Aufnahme eines nicht mit Hauptwohnsitz in Höchstadt a. d. Aisch gemeldeten Kindes ist möglich, wenn freie Plätze verfügbar sind. Die Aufnahme beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungsjahr.
  2. Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet die Stadt im Benehmen mit der Leitung der Kindertageseinrichtungen nach Maßgabe des Absatzes 5. Die Entscheidung wird den Personen- sorgeberechtigten mitgeteilt.
  3. Kinder mit einer Behinderung werden aufgenommen, wenn eine Integration möglich ist und gegebenenfalls eine notwendige therapeutische Versorgung sichergestellt ist.
  4. Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für das Kind die zuletzt fällige Früherkennungsuntersuchung und die Teilnahme an einer Impfberatung sowie die Masernschutzimpfung bzw. ein ärztlicher Nachweis einer medizinischen Kontraindikation nachgewiesen wird. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
  5. Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, erfolgt die Auswahl entsprechend den folgenden Regeln. Sie werden auch bei einem Wechsel innerhalb der Bereiche angewendet.
    1. Die Vergabe der Plätze im Bereich Krippe erfolgt für Kinder, die keinen Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) haben, nachrangig zur Platzvergabe an Kinder mit Rechtsanspruch.
    2. Die Vergabe von Plätzen im Bereich Kindergarten erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Sätze nach folgender Priorisierung
      1. Das Kind wir im nächsten Betriebsjahr schulpflichtig.
      2. Das Kind vollendet spätestens am 30. September des Aufnahmejahres das dritte Lebensjahr und besucht bereits einen anderen Bereich der Einrichtung.
      3. Ältere Kinder erhalten vorrangig zu den jüngeren Kindern einen Platz. Bei gleichaltrigen Kindern werden die priorisiert, die bereits einen anderen Bereich der Einrichtung besuchen. Die Altersbetrachtung erfolgt nach Geburtsmonat.
    3. Die Vergabe von Plätzen im Bereich Hort erfolgt vorrangig an Kinder, die im Stadtgebiet Höchstadt a.d.Aisch und im Ortsteil Schweinbach wohnen. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach folgender Priorisierung:
      1. An ältere Kinder wird nachrangig zu jüngeren Kindern ein Platz vergeben.
      2. Das Kind hat bereits einen anderen Bereich der jeweiligen Einrichtung besucht.

Sind die Platzkapazitäten in den jeweiligen Bereichen noch nicht ausgeschöpft, erfolgt die weitere Platzvergabe nach folgenden Kriterien:

      1. Ein Geschwisterkind besucht oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits bei Antragstellung und im kommenden Betriebsjahr die Einrichtung.
      2. Kinder, bei denen alle Personensorgeberechtigten oder der alleinerziehende Elternteil erwerbstätig sind/ist. Eine Ausbildung oder eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit werden einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt.

 

Die Aufnahme erfolgt für die im Stadtgebiet der Stadt Höchstadt d. Aisch wohnenden Kinder unbefristet, soweit ein Platz im darauffolgenden Bereich gewährleistet werden kann.

 

Kommt ein Kind nicht zum angemeldeten Termin und wird es nicht entschuldigt, kann der Platz im nächsten Monat nach Maßgabe des Absatzes 5 anderweitig vergeben Die Gebührenpflicht bleibt hiervon unberührt.

 

Nicht aufgenommene Kinder werden auf Antrag in eine Vormerkliste Bei freiwerden- den Plätzen erfolgt die Reihenfolge ihrer Aufnahme nach der Dringlichkeitsstufe, innerhalb derselben Dringlichkeitsstufe nach dem Zeitpunkt der Antragstellung.

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